
Einige schwere Skiunfälle in den vergangenen Jahren haben die Diskussionen und das Interesse zum Thema „Skihelm“ geschürt. Inzwischen tragen immer mehr Skifahrer und auch Snowboarder einen Kopfschutz auf der Piste. Eine entsprechende Prüfnorm bestätigt, dass der Helm auf Sicherheitsleistungen getestet wurde. Zur Auswahl stehen Vollschalenhelme oder Halbschalenhelme; erstere kommen, weil sie noch mehr Sicherheit bieten, im Rennsport zum Einsatz, auch Kinder tragen Vollschalenhelme. Für die Erwachsenen werden meist Halbschalenhelme angeboten, sie sind leichter und komfortabler und können unter Umständen mit Hartschalenohrabdeckungen zum Vollschalenhelm umfunktioniert werden. Helme gibt es übrigens in allen Größen; nur wer einen größeren Kopfumfang als 62 Zentimeter hat, für den ist die Auswahl eingeschränkt.
Wer einen Skihelm kauft, sollte vor allem auf eine gute Passform und auf ausreichend Belüftung achten. Verbraucherschützer raten, den Helm ausgiebig zu Hause zu tragen, um sich an ihn zu gewöhnen. Vorsorglich sollte mit dem Händler eine Umtauschmöglichkeit vereinbart werden. Ratsam ist zudem, sich gleichzeitig eine passende Brille auszusuchen. Weder Helm noch Brille dürfen das Blickfeld einschränken. Die Brille sollte bündig am Helm enden, ohne auf die Nase Druck auszuüben. Der Helm darf die Brille auch nicht nach unten drücken, weil sie sonst leicht beschlägt. Flexible Bänder erweisen sich als sehr praktisch, um die Brille auf der Helmrückseite zu fixieren. Ist der Helm drei bis fünf Jahre im Einsatz, sollte man an einen Austausch denken, so informieren die Hersteller sehr deutlich. Grund hierfür ist, die intensive UV-Strahlung, die die Schutzwirkung im Laufe der Zeit mindert. Nach einem Unfall oder einem schweren Sturz muss der Helm auf alle Fälle ersetzt werden, heißt es. Auch wenn er von außen keine Unfallspuren aufweist, können sich kleine Risse gebildet haben, die dem Schutzeffekt entgegen wirken. Natürlich können Skihelme auch beim Schlittenfahren oder Eislaufen benutzt werden, denn auch hier ist die Unfallgefahr gegeben, wenn man etwa mit dem Schlitten gegen einen Baum fährt oder beim Eislaufen nach hinten mit dem Kopf auf die Eisfläche fällt. Der Skihelm darf nicht als Fahrradhelm oder auf dem Motorrad genutzt werden, ebenso wenig kann man den Motorradhelm oder Fahrradhelm auf der Piste einsetzen, weil in jedem Fall spezielle Sicherheitsstandards gelten.
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